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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von

UNAT GmbH | Hagleithen 21 | 4901 Ottnang

(Stand: 01/2022)

UNAT GmbH im Text Beamerei genannt.

I. Geltungsbereich

1) BEAMEREI bietet Leistungen im Bereich Vermietung von beweglichen Sachen an.
2) Die angebotenen Leistungen der BEAMEREI erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweiligen Bestimmungen der von BEAMEREI individuell abgeschlossenen Verträge, wobei Bestimmungen in den individuell abgeschlossenen Verträgen vorgehen.
3) Entgegenstehende oder von den oben genannten Bedingungen und Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt BEAMEREI nicht an, es sei denn, BEAMEREI hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen jedes durch BEAMEREI abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein allfällig vereinbartes Abgehen von der Schriftform.
4) Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BEAMEREI.

II. Vertragsabschluss

Die Angebote von BEAMEREI sind nur am im Bestellformular gebuchten Tag gültig. Falls die Leistung nicht in Anspruch genommen wird, verfällt diese.

III. Leistungsumfang, Leistungsänderung, Termine

1) Der Leistungsumfang wird detailliert im Angebot bzw. Vertrag festgelegt.
2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden sind von BEAMEREI nicht zu vertreten. BEAMEREI ist berechtigt, die Erbringung der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3) BEAMEREI nimmt Projekte bzw. Kundennamen von juristischen Personen in die Referenzliste von BEAMEREI auf, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen

1) Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich in Euro zzgl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

V. Storno

Bei Absagen von Buchungen: Kann seitens des Kunden ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls verrechnet BEAMEREI den vollen Preis.

VI. Gewährleistung, Haftung

1) BEAMEREI leistet keine Gewähr, soweit nach zwingendem Recht oder nach ausdrücklichen Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den individuell abgeschlossenen Verträgen nicht etwas anderes geregelt wird.
2) BEAMEREI haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Haftpflichtversicherungssumme beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dieser Beschränkung entgegenstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
3) BEAMEREI haftet nicht für Folgeschäden, soweit dieser Haftungsbeschränkung nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
4) Eine Haftung für persönliche Gegenstände von Kunden bzw. TeilnehmerInnen sowie für das persönliche Verhalten oder Fehlverhalten von Kunden bzw. TeinehmerInnen untereinander wird von BEAMEREI ausgeschlossen.
5) BEAMEREIhaftet für mit Kenntnis des Kunden mit Teilleistungen beauftragte Dritte, die weder Dienstnehmer noch Gesellschafter sind, nur bei Auswahlverschulden.
6) BEAMEREI haftet nur gegenüber dem Kunden, nicht gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Kunden mit den Leistungen von BEAMEREI in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
7) Aus der Anwendung der erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber BEAMEREI geltend gemacht werden.

VII. Rücktritt vom Vertrag / Widerruf

1) Der Kunde kann vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich zurücktreten, so ein Verzug, der auf grobes Verschulden von BEAMEREI zurückzuführen ist, besteht und auch die angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
2) Unabhängig von sonstigen Rechten ist BEAMEREIberechtigt vom Vertrag ohne weitere Nachfrist zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von BEAMEREI weder Vorauszahlung leistet noch eine taugliche Sicherheit beibringt,
c) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
3) Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles des Auftrages aus obigen Gründen erklärt werden.
4) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von BEAMEREI einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch für von BEAMEREI erbrachte Vorbereitungshandlungen.
5) Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

VIII. Rechtswahl und Gerichtsstand

1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt materiell das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen.
3) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am österreichischen Sitz von BEAMEREI vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
4) BEAMEREI ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, Wohnsitz, Niederlassung oder Vermögen hat.
5) Gegenüber Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandregelung des § 14 Konsumentenschutzgesetz.

IX. Allgemeine Bestimmungen

1) Nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abzugebende Erklärungen können – soweit in individuellen Verträgen nichts anderes bestimmt ist – auch mittels e-mail abgegeben werden. BEAMEREI ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Kunden berechtigt, den e-mail-Verkehr mit dem Kunden in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Kunde erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis der Risken zuzustimmen, dass der e-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam werden, gegen zwingendes Recht verstoßen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame, anfechtbare oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.